ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für 2016: 1,024.
ASVG
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
€ 31,92
monatlich
€ 415,72
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 623,58
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 162,00
monatlich
€ 4.860,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 5.670,00
Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (täglich € 3,00) erhöht.
Grenzbeträge zum ArbeitslosenVersicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage
Versichertenanteil
bis € 1.311,00
0 %
über € 1.311,00 bis € 1.430,00
1 %
über € 1.430,00 bis € 1.609,00
2 %
über € 1.609,00
3 %
Stand: 29. September 2015