ASVG-Sozialversicherungswerte für 2018 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2018: 1,029.

ASVG   Geringfügigkeitsgrenze   monatlich € 438,05 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 657,08 Höchstbeitragsgrundlage   täglich € 171,00 monatlich € 5.130,00 jährlich für Sonderzahlungen € 10.260,00 Höchstbeitragsgrundlage   monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 5.985,00

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: phlppgrssr - Fotolia.com

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