ASVG-Sozialversicherungswerte für 2019 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020.

ASVG   Geringfügigkeitsgrenze   monatlich € 446,81     Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 670,22 Höchstbeitragsgrundlage   täglich € 174,00 monatlich € 5.220,00 jährlich für Sonderzahlungen € 10.440,00 Höchstbeitragsgrundlage   monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.090,00

Stand: 25. September 2018

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

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