Finanzamtszahlungen: Änderung von einigen Bankkontonummern
Die Finanzverwaltung weist in einem eigenen Informationsschreiben betreffend Finanzamtszahlungen darauf hin, dass es seit 1.1.2021 aufgrund der Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich auch zu einigen Änderungen bei den Kontonummern (IBAN) gekommen ist.
bisheriges Finanzamt bis 31.12.2020
seit 1.1.2021 zusammengefasst zur Dienststelle (DST)
neue Kontonummer seit 1.1.2021
FA Klagenfurt
FA St. Veit Wolfsberg
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg
AT92 0100 0000 0556 4572
FA Kitzbühel Lienz
FA Kufstein Schwarz
DST Tirol Ost
AT62 0100 0000 0554 4839
FA Bregenz
FA Feldkirch
DST Vorarlberg
AT63 0100 0000 0557 4988
FA Neunkirchen Wr. Neustadt
FA St. Pölten Lilienfeld
DST Niederösterreich Mitte
AT08 0100 0000 0550 4295
FA Gänserndorf Mistelbach
FA Hollabrunn Korneuburg Tulln
DST Weinviertel
AT28 0100 0000 0550 4226
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag
FA Graz Umgebung
DST Steiermark Mitte
AT38 0100 0000 0553 4698
FA Wien 4/5/10
FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg
AT31 0100 0000 0550 4075
Hier ist bei den kommenden Überweisungen folgendes unbedingt zu beachten:
„Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben. Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf die alte IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.“
Falsche Überweisungen können Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen verursachen. Bitte kontrollieren Sie, ob in den betroffenen Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen bereits die neue IBAN verwendet wird.
Weitere Informationen zum Thema Steuerzahlungen finden Sie hier auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Stand: 23. September 2021