Patientenverfügungsgesetz – neu ab 2019

Im Herbst 2018 wurde das Patientenverfügungsgesetz überarbeitet. Es ist nun in seiner Neufassung seit 16.01.2019 in Österreich in Geltung. Neu geregelt ist unter anderem:

  • Es besteht die Möglichkeit, die Patientenverfügung in ELGA zu speichern, wobei eine Speicherung voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein wird.
  • Es besteht sodann eine Verpflichtung für Gesundheitsberufe, in ELGA einzusehen.
  • Gleichzeitig wurde die Gültigkeitsfrist von verbindlichen Patientenverfügungen von fünf auf acht Jahre verlängert. Dies gilt jedoch auch für bereits bestehende Patientenverfügungen.
  • Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr. Die Erneuerung kann also durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.
  • Mit der Novellierung ist es nun auch möglich, eine Patientenverfügung bei den Erwachsenenschutzvereinen errichten zu lassen.
  • Weiters wurde klargestellt, dass auch bei ausländischen Patienten stets österreichisches Recht anzuwenden ist.
  • Stand: 27. Mai 2019

    Bild: upixa - stock.adobe.com

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