Sozialversicherungswerte für 2027 veröffentlicht
Die Österreichische Gesundheitskasse hat jüngst die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2027 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2027 beträgt 1,046. Die Geringfügigkeitsgrenze wird für das Jahr 2027 neuerlich nicht aufgewertet und bleibt damit unverändert. Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird hingegen zusätzlich zur regulären Valorisierung um € 5,00 pro Tag erhöht.
Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird die bisherige Staffelung des Dienstnehmeranteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag schrittweise abgeschafft, weshalb für 2027 zwischen bereits bestehenden und neu beginnenden Dienstverhältnissen zu differenzieren ist.
Für am 31.12.2026 aufrechte Dienstverhältnisse gelten ab 1.1.2027 folgende Werte:
Für Lehrlinge in einem am 31.12.2026 aufrechten Dienstverhältnis gelten folgende Werte:
Für ab 1.1.2027 beginnende Dienstverhältnisse gelten hingegen folgende Grenzbeträge:
Für Lehrlinge, deren Dienstverhältnis ab 1.1.2027 beginnt, gelten folgende Werte:
Monatliche Beitragsgrundlage:
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2026