Steuerrechtliche Grenzwerte 2025 für die Land- und Forstwirtschaft
Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte 2025 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft:
Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 700.000,00 (2 aufeinanderfolgende KJ.)
Einheitswertgrenze
entfällt
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 600.000,00
Einheitswertgrenze
> € 165.000,00
Teilpauschalierung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze
> € 75.000,00<= € 165.000,00
Vollpauschalierung:
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze
<= € 75.000,00<= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft)
Fläche Weinbau
<= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau)
Gartenbau
<= € 2.000,00 Endverkaufserlöse
Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:
Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer)
<= € 55.000,00
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):
Umsatzgrenze
<= € 600.000,00
Stand: 25. Mai 2025