Steuerrechtliche Grenzwerte 2025 für die Land- und Forstwirtschaft

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte 2025 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft:

Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 700.000,00 (2 aufeinanderfolgende KJ.) Einheitswertgrenze entfällt

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 600.000,00 Einheitswertgrenze > € 165.000,00

Teilpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00 Einheitswertgrenze > € 75.000,00<= € 165.000,00

Vollpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00 Einheitswertgrenze <= € 75.000,00<= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft) Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau) Gartenbau <= € 2.000,00 Endverkaufserlöse

Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:

Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) <= € 55.000,00

Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):

Umsatzgrenze <= € 600.000,00

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

zurück