Steuerrechtliche Grenzwerte 2026 für die Land- und Forstwirtschaft
Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2026:
Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform)
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 700.000,00 (zwei aufeinanderfolgende KJ.)
Einheitswertgrenze
entfallen
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
> € 600.000,00
Einheitswertgrenze
> € 165.000,00
Teilpauschalierung
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze
> € 75.000,00 <= € 165.000,00
Vollpauschalierung
Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer)
<= € 600.000,00
Einheitswertgrenze
<= € 75.000,00 <= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft)
Fläche Weinbau
<= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau)
Gartenbau
<= € 2.000,00 Endverkaufserlöse
Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten
Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer)
<= € 55.000,00
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)
Umsatzgrenze
<= € 600.000,00
Stand: 24. Februar 2026