Steuerrechtliche Grenzwerte 2026 für die Land- und Forstwirtschaft

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2026:

Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform)

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 700.000,00 (zwei aufeinanderfolgende KJ.) Einheitswertgrenze entfallen

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 600.000,00 Einheitswertgrenze > € 165.000,00

Teilpauschalierung

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00 Einheitswertgrenze > € 75.000,00 <= € 165.000,00

Vollpauschalierung

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00 Einheitswertgrenze <= € 75.000,00 <= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft) Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau) Gartenbau <= € 2.000,00 Endverkaufserlöse

Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten

Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) <= € 55.000,00

Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)

Umsatzgrenze <= € 600.000,00

Stand: 24. Februar 2026

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

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