Veränderliche Werte im ASVG für 2023
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 751,37 Höchstbeitragsgrundlage täglich € 195,00 monatlich € 5.850,00 jährlich für Sonderzahlungen € 11.700,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.825,00Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. September 2022