Veränderliche Werte im ASVG für 2023
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.
ASVG (voraussichtliche Werte) Geringfügigkeitsgrenze:monatlichGrenzwert für pauschalierteDienstgeberabgabe € 500,91€ 751,37 Höchstbeitragsgrundlage:täglichmonatlichjährlich für Sonderzahlungen € 195,00€ 5.850,00€ 11.700,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.825,00Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. November 2022