Voraussichtliche ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich) Geringfügigkeitsgrenze   monatlich € 475,86 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 713,79 Höchstbeitragsgrundlage   täglich € 185,00 monatlich € 5.550,00 jährlich für Sonderzahlungen € 11.100,00 Höchstbeitragsgrundlage   monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.475,00 Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.  

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: katrin_timoff - Fotolia.com

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