Voraussichtliche Sozialversicherungswerte im ASVG für 2020
Viele veränderliche Werte werden in der Sozialversicherung mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2020: 1,031.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der neuen Werte.
ASVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt grundsätzlich die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
€ 460,66
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 690,99
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 179,00
monatlich
€ 5.370,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 10.740,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen
€ 6.265,00
Auflösungsabgabe
entfällt ab 2020
Stand: 27. August 2019